AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Deutschland
Gültigkeit der AGB
Die Leistungen von QUASTCON CO. L.L.C – nachfolgend AN (Auftragnehmer) genannt – erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem – nachfolgend AG (Auftraggeber) genannt –, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Grundsätzlich, sofern nicht anders vereinbart, gelten die im BGB für Werkverträge festgelegten Bestimmungen.
Leistungen des AN
Zu den Leistungen des AN gehört die Erstellung von internen und externen gesetzeskonformen Technischen Dokumentationen, dazu gehören Anleitungen aller Art (externe Technische Dokumentation), Risikobeurteilungen und CE-Konformitätsbewertungen (interne Technische Dokumentation) für Maschinen, Maschinenteile und Produkte. Der genaue Umfang der Leistungen hängt von dem jeweiligen Auftrag ab. Der Leistung geht ein Angebot des AN voraus.
Informationen zur Preisermittlung
Vereinbart werden kann ein Festpreis oder Stundensatz, der in einem Angebot vom AN festgeschrieben wird.
Sollte das Angebot des AN durch den AG nicht angenommen werden, berechnet der AN die aufgewendete Zeit für Gespräche und Sichtung der Unterlagen, dazu gehören auch speziell vom AG ausformulierte Geheimhaltungsvereinbarungen (siehe auch Abschnitt Geheimhaltung und Veröffentlichung), die einer anwaltlichen Prüfung zu Lasten des AN bedürfen, mit einem Festpreis von 500€ an den AG weiter.
Beratungsgespräche werden mit 110€ separat vergütet.
Vergütung und Zahlung
Wird ein Stundensatz vereinbart, berechnet der AN die geleisteten Stunden nach jeweils nach 4 Wochen, sollte das Projekt mehr als 1 Monat dauern. Sollte das Projekt weniger als 1 Monat dauern, erfolgt die Rechnungslegung sofort nach Fertigstellung und Freigabe der Leistung durch den AG.
Je nach Höhe des Festpreises und Dauer des Projektes, kann der AN jeweils nach 4 Wochen eine Zwischenrechnung stellen.
Für die finale erbrachte Leistung bedarf es einer Freigabe durch den AG. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von 1 Woche seitens des AG, gilt die Freigabe als erteilt. Es gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Der Auftraggeber ist zum Skontoabzug nicht berechtigt.
Über die Vereinbarung hinausgehende Stunden werden nach Freigabe durch den Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den AN aktiv und bestmöglich bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Insbesondere, indem er ihm rechtzeitig und kostenfrei die nach Auffassung des AN zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien einschließlich Zugangsdaten, Ansprechpartner sowie die angeforderten Inhalte und Inhaltselemente in der zur unmittelbaren Verwertung geeigneten Form zur Verfügung stellt.
Zudem muss er dem AN und dessen Erfüllungsgehilfen Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, ggf. Hard- und Software gewähren und deren Funktionsfähigkeit während der Vertragsdurchführung aufrechterhalten.
Der AG benennt jeweils eine für die Aufgabe kompetente und verantwortliche Person, die dem AN im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Ansprechperson zur Verfügung steht und die befugt ist, für die jeweilige Vertragspartei verbindliche Erklärungen abzugeben und Erklärungen der anderen Vertragspartei entgegenzunehmen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, verlängern sich etwaige verbindliche Vertragsfristen in entsprechendem und angemessenem Umfang oder der AG erhält vom AN ein Dokument zur Korrektur. Weitergehende Ansprüche des AN, insbesondere auf Erstattung von Mehrkosten und das Recht zum Rücktritt, bleiben unberührt.
Lieferbedingungen und Verzug
Maßgeblich zur Auftragserfüllung sind die durch den AG übergebenen Projektunterlagen mit Stand des Übergabedatums. Danach richtet sich auch das Datum der Fertigstellung. Werden die Projektunterlagen vom AG zwischenzeitlich geändert und sollen diese Änderungen in die zu leistende Arbeit des AN einfließen, ist das vereinbarte Datum der Fertigstellung hinfällig. Der AG hat diese Änderungen frühzeitig anzuzeigen. Bereits erbrachte Leistungen sind durch den AG zu vergüten.
Angegebene Liefer-/Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Ist die Nichteinhaltung von solchen verbindlichen Vertragsfristen auf höhere Gewalt oder auf Umstände, die der AN nicht zu vertreten hat, wie z. B. Streik, Unruhen, Krieg, den unverschuldeten Ausfall technischer Systeme, Störungen des Internets, die Nichterteilung erforderlicher Genehmigungen oder unverschuldete Probleme mit Produkten oder Dienstleistungen Dritter oder auf die mangelnde Mitwirkung oder Änderungswünschen des AG zurückzuführen, verlängern sich die Fristen entsprechend.
Geheimhaltung und Veröffentlichung
Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig, nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), ergibt.
Geheimhaltungsvorgaben des AG, die über das GeschGehG zum Nachteil des AN hinausgehen, werden nicht akzeptiert.
Der AN darf den AG auf seiner Website und in anderer Form und Weise als Referenzkunden nennen. Dieses Recht bleibt über die Beendigung des Vertrags und der Zusammenarbeit hinaus auf unbestimmte Zeit bestehen. Der AN darf das Logo (Wort und/oder Bildmarke) des Auftraggebers zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder darauf hinweisen. Der Auftraggeber kann dieser Veröffentlichung schriftlich widersprechen.
Haftungsbeschränkung
Der AN haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Beauftragt der Auftraggeber selbst andere Dienstleister mit Aufgaben, die zur geschuldeten Leistung des AN gehören, übernimmt dieser keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit dieser Leistung und dafür, dass der Dritte eigene Leistungen auf Vorarbeiten des AN aufbauen kann. Zur Unterstützung dieser Dienstleister ist der AN nicht verpflichtet.
Einsatz von Dritten/Subunternehmer
Dem AN ist es gestattet, ohne Einwilligung des Auftraggebers, zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritte bzw. Subunternehmer einzusetzen. Der AN trägt dafür Sorge, dass die von ihm für die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.
Die vom AN eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis.
Eigentumsvorbehalt, Rechte am geistigen Eigentum
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung bleiben die vom AN erbrachten Leistungen Eigentum des AN.
Datenschutz
Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, in Deutschland und den VAE gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wie z.B. des DSGVO beachten und anwenden.
Genauere Angaben zum Datenschutz sind des Weiteren auch der Datenschutzerklärung des AN auf dessen Webseite zu entnehmen.
Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden gespeichert. Soweit dies zur Auftragsabwicklung erforderlich ist, kann der AN die vorstehend benannten Daten auch an verbundene Unternehmen und/oder zur Auftragsabwicklung beauftragte Drittunternehmen (z. B. für Druck, Lektorat und Übersetzung) übertragen. Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis zu dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die veröffentlichten Daten auch in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt werden können, soweit ein Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag besteht.
Der AN wird personenbezogene Daten für den AG nur im Rahmen von Art.6 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) im vereinbarten Umfang bzw. nach Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten und nutzen. Eine Verwendung für andere Zwecke – worunter auch eigene Zwecke des AN fallen – ist nicht erlaubt. Die verwendeten Daten werden von sonstigen Datenbeständen getrennt. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.
Der AN beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung und gewährleistet die gesetzlich vorgeschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen. Hierzu zählen insbesondere die interne und externe Zugriffskontrolle in Bezug auf die erfassten Datenbestände.
Der AN stellt sicher, dass die Daten durch entsprechende organisatorische Maßnahmen im Rahmen des technisch Möglichen vor unbefugter Verarbeitung geschützt sind, dass der Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen durch entsprechende Schließtechnik und Berechtigungsvergabe auf den notwendigen Personenkreis beschränkt ist sowie, dass durch den Einsatz entsprechender technischer Sicherheitssysteme nach den anerkannten Regeln der Technik kein unbefugter Zugriff von außen möglich ist.
Gerichtsstand
Soweit der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Dubai VAE ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt auch für Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern.
AGB-Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen von der Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Stand 22.11.2024