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CE-Kennzeichen oder GS-Zeichen?

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist das Gesetz, das die rechtlichen Anforderungen für die Sicherheit von Produkten festlegt. Das ProdSG unterscheidet eindeutig, welche Produkte CE-Kennzeichen oder GS-Zeichen benötigen. Dem ProdSG unterliegen ProdSV, denen Richtlinien zugeordnet sind, das diese Richtlinien in Verordnungen umwandelt, die definitiv anzuwenden sind. 

Nachfolgend sind die Hauptunterschiede zwischen der CE-Kennzeichnung und dem GS-Zeichen, gemäß dem ProdSG in einer kurzen Zusammenfassung genannt: 

  1. CE-Kennzeichnung: Die CE-Kennzeichnung ist eine Kennzeichnung, die von Herstellern auf Produkten angebracht wird, um anzuzeigen, dass das Produkt den EU-Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen entspricht und in der EU frei verkäuflich ist. Die CE-Kennzeichnung ist verpflichtend für viele Produkte, einschließlich Maschinen. Die CE-Kennzeichnung muss von Herstellern angebracht werden, bevor sie das Produkt in Verkehr bringen.

  2. GS-Zeichen: Das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) ist eine Kennzeichnung, die von unabhängigen Stellen vergeben wird, um anzuzeigen, dass das Produkt einer Überprüfung auf seine Sicherheit unterzogen wurde. Das GS-Zeichen ist keine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung, sondern ein freiwilliges Kennzeichen, das auf vielen Produkten zu finden ist. Das GS-Zeichen ist in Deutschland weit verbreitet und wird von vielen Verbrauchern als Qualitätsmerkmal angesehen. 

  3. Bedeutung: Die Verantwortung für die Anbringung der CE-Kennzeichnung liegt bei den Herstellern oder deren bevollmächtigten Vertretern innerhalb der EU. Die Verantwortung für die Vergabe des GS-Zeichens liegt bei unabhängigen Stellen, die von Herstellern beauftragt werden können, das Produkt auf Sicherheit zu prüfen.

  4. Pflicht: Die CE-Kennzeichnung bezieht sich auf die Einhaltung der EU-Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen. Das GS-Zeichen bezieht sich auf die Einhaltung der anwendbaren deutschen Vorschriften und Normen, einschließlich des ProdSG.

  5. Produkte: Die CE-Kennzeichnung hat in der gesamten EU Gültigkeit und erlaubt den freien Verkehr des Produkts innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Das GS-Zeichen hat nur in Deutschland Gültigkeit. Es wird sehr oft für Spielzeug verwendet.

Es ist wichtig zu beachten, dass die CE-Kennzeichnung und das GS-Zeichen unterschiedliche Zwecke haben und sich auf unterschiedliche Anforderungen beziehen. Ein Produkt, das mit dem GS-Zeichen gekennzeichnet ist, entspricht nicht automatisch den Anforderungen für die CE-Kennzeichnung, und umgekehrt. 

GS-ZEICHEN

Welche Produkte erhalten ein GS-Zeichen?

Gemäß § 20 Abs. 2 ProdSG kann ein verwendungsfertiges Produkt, das mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist, nicht zusätzlich mit einem GS-Zeichen versehen werden, wenn die Anforderungen an diese CE-Kennzeichnung mit den Anforderungen an die Vergabe eines GS-Zeichens aus § 20 Abs. 3 ProdSG mindestens gleichwertig sind. Diese Gleichwertigkeit kann unterstellt werden, wenn die CE-Kennzeichnung für umfassende Sicherheit steht und ein Konformitätsbewertungsverfahren angewendet wurde, das dem bei der Zuerkennung des GS-Zeichens (Baumusterprüfung plus Fertigungsüberwachung) mindestens gleichwertig ist. 

 

Alle Produkte, die in den Anwendungsbereich des ProdSG fallen, können das GS-Zeichen erhalten.

Die Produkte müssen einer Produktgruppe angehören, welche für die Zuerkennung des GS-Zeichens geeignet ist. Es gehört zu den Aufgaben des Ausschusses für Produktsicherheit, derartige Empfehlungen auszusprechen (§ 27 Abs. 2 Nr. 4 ProdSG). Produkte, bei denen mit dem Prüfzeichen "GS" evtl. eine "falsche" Sicherheit suggeriert werden kann, werden i.d.R. kein GS-Zeichen erhalten, wie z. B. Fahrradschlösser. Auch Schusswaffen werden z. B. als nicht GS-Zeichen-Zuerkennungsfähig eingestuft. Weiterhin werden auch ethische Gesichtspunkte mitberücksichtigt; so werden z. B. auch für Kriegsspielzeug keine GS-Zeichen vergeben. Ebenso sind Produkte mit einem einfachen Produktaufbau und geringem Gefahren- bzw. Gefährdungspotenzial für den Verbraucher von der GS-Zeichen-Zuerkennung ausgeschlossen. Das betrifft sogenannte Trivialprodukte wie etwa Wäscheklammern.

BESCHLUSS Nr. 768/2008/EG

Anfragen zur Eignung eines Produkts für die Zuerkennung des GS-Zeichens können an die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) gerichtet werden.

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