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AutorenbildKarla Flemming

Konformitätsbewertung nach Maschinenverordnung

Aktualisiert: 4. Juli

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bringt einige wichtige Änderungen gegenüber der bisherigen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) mit sich:


Konformitätsbewertung nach Artikel 25 der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230:


Kategorisierung der Maschinen: Unterscheidet zwischen Anhang I Teil A und Teil B für verschiedene Arten von Maschinen und dazugehörigen Produkten.


Konformitätsbewertung nach Maschinenverordnung: Anhang I Teil A:

  • EU-Baumusterprüfung (Modul B) + Konformität mit internem Fertigungskontrollsystem (Modul C) ODER

  • Umfassende Qualitätssicherung (Modul H) ODER

  • Einzelprüfung (Modul G).

Anhang I Teil B:

  • Internes Fertigungskontrollsystem (Modul A) ODER

  • EU-Baumusterprüfung (Modul B) + Konformität mit internem Fertigungskontrollsystem (Modul C) ODER

  • Umfassende Qualitätssicherung (Modul H) ODER

  • Einzelprüfung (Modul G).

Harmonisierte Normen: Bei internem Fertigungskontrollsystem (Modul A) müssen alle relevanten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen eingehalten werden.


Nicht gelistete Kategorien: Internes Fertigungskontrollsystem (Modul A).


Berücksichtigung von KMUs: Notifizierte Stellen berücksichtigen spezifische Interessen und Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Gebührenfestsetzung.


Konformitätsbewertung nach Artikel 12 der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG):


Kategorisierung der Maschinen: Unterscheidet zwischen Maschinen in Anhang IV und solchen, die nicht in Anhang IV aufgeführt sind.


Nicht in Anhang IV:

  • Internes Fertigungskontrollsystem (Anhang VIII).

In Anhang IV:

  • Internes Fertigungskontrollsystem (Anhang VIII) ODER

  • EG-Baumusterprüfverfahren (Anhang IX) + Interne Fertigungskontrolle (Anhang VIII Nummer 3) ODER

  • Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung (Anhang X)

Harmonisierte Normen: Bei internem Fertigungskontrollsystem müssen alle relevanten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen eingehalten werden.


Fehlende oder unzureichende harmonisierte Normen: In diesem Fall sind zusätzliche Verfahren wie das EG-Baumusterprüfverfahren und die umfassende Qualitätssicherung vorgesehen.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue Maschinenverordnung detaillierter ist und spezifische Verfahren für verschiedene Kategorien von Maschinen sowie eine spezielle Berücksichtigung von KMUs vorsieht, während die Maschinenrichtlinie allgemeinere Anforderungen enthält und weniger spezifisch in Bezug auf unterschiedliche Maschinenkategorien ist.





Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen und dazugehörige Produkte
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