Maschinen aus China importieren - was Sie beachten müssen und welche Anforderungen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelten.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und bald die Maschinenverordnung von 2023, enthalten spezifische Anforderungen, um Maschinen aus China zu importieren, und den EU-Standards zu entsprechen. Hierzu gehören unter anderem die Sicherheitsanforderungen an die importierte Maschine, die Umweltanforderungen, die Gesundheits- und Arbeitsschutzanforderungen sowie die technischen Anforderungen an die Maschine. Bevor eine Maschine in den EU-Markt eingeführt werden kann, muss sie diese Anforderungen erfüllen und zudem mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein, um zu zeigen, dass sie den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht.
Das heißt, Sie brauchen eine gesetzeskonforme interne und externe Technische Dokumentation. Diese muss schon beim Zoll vorliegen. Ohne Wenn und Aber! Alle Dokumente, um die CE-Kennzeichnung anbringen zu dürfen, alle notwenigen Tests, die der Hersteller durchführen muss, alle Sicherheitsdatenblätter müssen vorliegen. Vergewissern Sie sich schon vor dem Kauf, dass alle Dokumente bereitliegen und lassen Sie sich diese zeigen. Wahrscheinlich müssen Sie selber ran und die Technische Dokumentation, also die Konformitätsbewertung mit Risikobeurteilung und Betriebsanleitung gesetzeskonform erstellen.
Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) legt grundlegende Sicherheitsanforderungen für Maschinen fest, die in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eingeführt oder hergestellt werden. Diese Anforderungen umfassen unter anderem:
Sicherheitsanforderungen: Die Maschine muss so konzipiert und hergestellt werden, dass sie sicher ist und keine Gefahr für Benutzer und Umwelt darstellt. Hierzu gehören z.B. Anforderungen an Schutzvorrichtungen, Not-Aus-Schalter und Warnhinweise. Sicherheitstests.
Gesundheits- und Arbeitsschutzanforderungen: Die Maschine darf keine Gesundheitsgefährdung oder Belastung für die Benutzer darstellen. Hierzu gehört z.B. die Minimierung von Lärm und Vibrationen, Überrollschutz bei Kränen u. ä.
Umweltanforderungen: Die Maschine darf die Umwelt nicht übermäßig belasten oder schädigen.
Technische Anforderungen: Die Maschine muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen, wie z.B. die Einhaltung von Grenzwerten für Emissionen und die Erfüllung von Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit.
Die genauen Anforderungen sind in der Maschinenrichtlinie festgelegt und können je nach Art der Maschine unterschiedlich sein. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen, die Maschinen importieren oder herstellen, die Maschinenrichtlinie sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass die Maschinen allen relevanten Anforderungen entsprechen.
Die Betriebsanleitung ist ein wichtiger Bestandteil der technischen Dokumentation einer Maschine und gehört zu den Anforderungen der Maschinenrichtlinie. Die Betriebsanleitung soll dem Benutzer helfen, die Maschine sicher und ordnungsgemäß zu bedienen, zu warten und zu reparieren. Daher muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen, wie z.B.:
Sie muss in einer für den Benutzer verständlichen Sprache verfasst sein.
Sie muss detaillierte und präzise Anweisungen für die sichere Bedienung der Maschine enthalten.
Sie muss eine Beschreibung der Gefahren und Risiken der Maschine enthalten sowie Hinweise auf die Schutzmaßnahmen, die der Benutzer ergreifen muss.
Sie muss Angaben zur Wartung, Reparatur und Instandhaltung der Maschine enthalten.
Sie muss Informationen zur Entsorgung der Maschine enthalten.
Die Betriebsanleitung ist daher ein wichtiger Teil der Maschine und muss alle Anforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass die Maschine sicher und ordnungsgemäß betrieben wird. Unternehmen, die Maschinen importieren oder herstellen, müssen sicherstellen, dass die Betriebsanleitung korrekt und vollständig ist und den EU-Standards entspricht.
Weitere Richtlinien und Normen: Neben der Maschinenrichtlinie und dem Blue Guide gibt es weitere Richtlinien und Normen, die bei der Einfuhr von Maschinen in Europa zu beachten sind.
Dazu gehören unter anderem, ja nach Art der Maschine oder Anlage:
Niederspannungsrichtlinie: Regelt die Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln
EMV-Richtlinie: Regelt die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten
Druckgeräterichtlinie: Regelt die Sicherheit von Druckgeräten
Maschinenlärmschutzverordnung: Regelt den Lärmschutz von Maschinen
DIN EN ISO 12100 - Risikobeurteilungen für Maschinen
Die Einhaltung der geltenden Richtlinien und Normen ist für mittelständische Unternehmen, die Maschinen importieren, unerlässlich. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, bald die Maschinenverordnung EU die 2023 herauskam und 2027 vollumfänglich gilt, und der Blue Guide sind dabei die wichtigsten Leitfäden. Durch die Beachtung dieser Richtlinien und Normen können Unternehmen sicherstellen, dass die importierten Maschinen den europäischen Standards entsprechen und somit sicher und gesundheitlich unbedenklich sind.
Stellt der Zoll eine unzureichende Technische Dokumentation fest haben Sie ein Problem. Sie dürfen die Maschine nicht in die EU einführen und die Marktaufsicht wird aktiv und erstellt Ihnen Auflagen. Bis Sie diese dann erfüllt haben, dürfen Sie die Maschine nicht betreiben oder anderweitig verkaufen. Die CE-Kennzeichnung darf nicht angebracht werden, solange die Auflagen nicht erfüllt wurden. Sie verlieren Geld. Für kleinere Unternehmen kann das die Existenz kosten.
Die Marktaufsichtsbehörden in Deutschland sind da sehr streng. Lassen Sie es nicht dazu kommen.
Erfahrungsgemäß sind chinesische Hersteller meist nicht in der Lage eine adäquate Technische Dokumentation bereitzustellen, da sie die Gesetze der EU nicht vollumfänglich kennen, hinzu kommt noch die Sprachbarriere.
Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung der Technischen Dokumentation benötigen, dann sprechen Sie uns an. Schreiben Sie oder rufen Sie an.
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