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AutorenbildKarla Flemming

Was ändert sich in Bezug zu Sicherheitsbauteilen in der neuen VERORDNUNG (EU) 2023/1230

Aktualisiert: 4. Juli

Die Europäische Union hat die neue VERORDNUNG (EU) 2023/1230 verabschiedet, um die Sicherheit von Maschinen und dazugehörigen Produkten zu gewährleisten. Was ändert sich in Bezug zu Sicherheitsbauteilen in der neuen VERORDNUNG (EU) 2023/1230? In diesem Blogbeitrag vergleichen wir den Artikel 8 Absatz 1 (Spezifische Maßnahmen) der Maschinenrichtlinie, der den Artikeln 6 Absatz 1 (Kategorien von Maschinen und dazugehörigen Produkten, die in Anhang I aufgeführt sind und den einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen) und 7 Absatz 1 (Sicherheitsbauteile) der neuen VERORDNUNG (EU) 2023/1230 entspricht, und zeigen die Unterschiede und Änderungen auf.


Artikel 8 Absatz 1 der Maschinenrichtlinie: In der alten Maschinenrichtlinie wurde in Artikel 8 Absatz 1 festgelegt, dass bestimmte Maschinen und dazugehörige Produkte den Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den Anhängen I und II unterliegen. Es wurden jedoch keine spezifischen Kategorien oder Verfahren genannt.


Artikel 6 Absatz 1 der VERORDNUNG (EU) 2023/1230: Im Gegensatz dazu legt Artikel 6 Absatz 1 der neuen Verordnung Kategorien von Maschinen und dazugehörigen Produkten fest, die in Anhang I aufgeführt sind. Diese Kategorien unterliegen spezifischen Konformitätsbewertungsverfahren, die in Artikel 25 Absatz 2 (für Kategorien in Anhang I Teil A) und Artikel 25 Absatz 3 (für Kategorien in Anhang I Teil B) genannt werden. Dies ist eine klare Verbesserung in Bezug auf die Klarheit und Präzision der Anforderungen.


Artikel 7 Absatz 1 der VERORDNUNG (EU) 2023/1230: Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht in Artikel 7 Absatz 1 der neuen Verordnung. Hier wird erwähnt, dass eine nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile in Anhang II enthalten ist. Dies bedeutet, dass die Verordnung nun spezifische Vorgaben für Sicherheitsbauteile bereitstellt, was in der alten Maschinenrichtlinie möglicherweise nicht so klar definiert war.


Fazit:

Die neue VERORDNUNG (EU) 2023/1230 stellt eine Weiterentwicklung im Bereich der Maschinensicherheit dar, indem sie klare Kategorien von Maschinen und dazugehörigen Produkten definiert und spezifische Konformitätsbewertungsverfahren festlegt. Darüber hinaus wird die Bedeutung von Sicherheitsbauteilen in Artikel 7 betont. Dies bietet Herstellern und Behörden eine klarere und detailliertere Grundlage für die Gewährleistung der Sicherheit von Maschinen und Produkten in der Europäischen Union.




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